Allgemeine Geschäftsbedingungen AGBs:
§ 1 Gegenstand der AGBs
1) Diese Geschäftsbedingungen gelten für alle Verträge über Erbringung von Dienstleistungen des MedienService C. Babl sowie für die mietweise Überlassung von Geschäftsräumen und damit verbundene Leistungen und Lieferungen.
2) MedienService C. Babl erbringt seine Tätigkeit ausschließlich in eigener Verantwortung, auch wenn diese in Geschäftsräumen des Kunden erfolgt.
3) Geschäftsbedingungen des Kunden finden nur Anwendung, wenn dies vorher ausdrücklich schriftlich vereinbart wurde.
§ 2 Zustandekommen eines Vertrages
1) Der Vertrag kommt durch die Annahme des Antrags des Kunden durch den MedienService C. Babl schriftlich oder mündlich zustande.
§ 3 Leistungserbringung und –durchführung, Mängelanzeige
1) Der MedienService C. Babl erbringt die ihm aufgetragenen Leistungen umsichtig und unterliegt der Sorgfaltspflicht. Eingesetzte technische Geräte entsprechen einem angemessenen Stand der Technik.
2) Bei mangelhaft ausgeführter Leistung ist der Kunde verpflichtet, dies unverzüglich und in Schriftform gem. § 126 Abs. 1 BGB dem MedienService C. Babl anzuzeigen. Nach schriftlicher Anzeige der mangelhaften Leistung an den MedienService C. Babl wird dieser geeignete Maßnahmen ergreifen, um die entsprechende Leistung vertragsgemäß zu erfüllen. Die Kosten wird der MedienService C. Babl ausschließlich in dem Fall tragen, in dem die Ursache der Mängel eindeutig in seinem Tätigkeitsbereich begründet sind.
§ 4 Zahlungen
1) Der MedienService C. Babl ist verpflichtet, die bestellten und zugesagten Leistungen zu erbringen.
2) Der Kunde ist verpflichtet, die für diese und weitere in Anspruch genommene Leistungen vereinbarten Preise des MedienService C. Babl zu zahlen.
3) Die vereinbarten Preise sind Nettopreise. Hinzu kommt die geltende gesetzliche Mehrwertsteuer.
4) Rechnungen des MedienService C. Babl ohne Fälligkeitsdatum sind binnen acht Tagen ab Zugang der Rechnung ohne Abzug zahlbar.
§ 5 Mitwirkung des Kunden
1) Der Kunde stellt dem MedienService C. Babl ggf. erforderliche Arbeitsmittel rechtzeitig und in ausreichendem Umfang zur Verfügung, ebenso alle für die beauftragte Tätigkeit notwendigen Informationen.
2) Wenn es zur Erbringung der Leistung zwingend erforderlich ist, kann der MedienService C. Babl nach gemeinsamer Vereinbarung seine Tätigkeit auch in den Räumen des Kunden ausführen. Dabei verpflichtet sich der Kunde, die zur Leistungsdurchführung vor Ort erforderlichen Einrichtungen bereit zu stellen und MedienService C. Babl Zutritt zu den Räumlichkeiten kostenfrei und unverzüglich ermöglichen.
3) Der Kunde benennt einen hinreichend qualifizierten Ansprechpartner.
4) Der Kunde unterstützt den MedienService C. Babl auf Anforderung bei der Feststellung, Analyse und Beseitigung von Mängeln.
5) Vertragsabhängig können sich weitere Pflichten zur Mitwirkung des Kunden ergeben.
§ 6 Besondere Pflichten des Kunden
1) Der MedienService C. Babl ist für Art und Weise und den Inhalt der im Namen und Auftrag des Kunden zu erbringenden Leistungen nicht verantwortlich; dies gilt insbesondere für den Inhalt von Briefen, Telefonaten, Mitteilungen oder Handlungen, die von MedienService C. Babl im Auftrag des Kunden bearbeitet werden oder die der MedienService C. Babl aufgrund des Vertrages mit dem Kunden fertigt, weiterleitet oder unternimmt.
2) Auf Verlangen des MedienService C. Babl hat der Kunde alle Nachrichten, die weitergeleitet werden sollen, sowie sonstige Mitteilungen schriftlich abzufassen bzw. schriftlich zu bestätigen.
3) Von MedienService C. Babl gestellte Geschäftsräume, Adresse oder Telefon- und Telekommunikationseinrichtungen dürfen nicht für Handlungen jeglicher Artgenutzt werden, die strafrechtliche Bestimmungen verletzen.
§ 7 Datenschutz, Sicherheit
1) Der MedienService C. Babl wird mit der gebotenen Sorgfalt darauf hinwirken, dass alle Personen, die von ihm im Rahmen der Bearbeitung oder Erfüllung eines Auftrages betraut sind, die gesetzlichen Bestimmungen über den Datenschutz beachten und die aus dem Bereich des Vertragspartners erlangten Informationen nicht an Dritte weitergeben. Dritte in diesem Sinn sind nicht Erfüllungsgehilfen und verbundene Unternehmen des MedienService C. Babl.
2) Soweit Leistungen oder deren Vorbereitung von MedienService C. Babl oder dessen Erfüllungsgehilfen in den Betriebsstätten des Kunden durchgeführt werden, werden der MedienService C. Babl und seine Erfüllungsgehilfen mit der Betriebsordnung und den beim Vertragspartner geltenden Sicherheitsregelungen vertraut gemacht, soweit diese zugänglich gemacht werden.
3) Unerhebliche Verstöße berechtigen den Kunden nicht zur Kündigung.
4) Der Kunde erklärt sich einverstanden und darüber informiert, dass alle ihn betreffenden Auftragsdaten im Rahmen der elektronischen Datenverarbeitung des MedienService C. Babl zur Zweckerfüllung des jeweiligen Vertrages gespeichert werden.
§ 8 Geheimhaltung
1) Die Vertragsparteien verpflichten sich, alle ihnen im Rahmen des Vertrages zugänglich gemachten bzw. erlangten Informationen über Angelegenheiten der anderen Partei vertraulich zu behandeln und ihre Mitarbeiter/innen entsprechend zu verpflichten.
2) Gesetzliche Auskunftspflichten bleiben unberührt. Die Vertraulichkeitsverpflichtung gilt nach Beendigung des Vertragsverhältnisses fort.
§ 9 Kündigung und fristlose Kündigung wegen Zahlungsverzugs
1) Wird zwischen dem Kunden und MedienService C. Babl ein unbefristeter Vertrag abgeschlossen, so ist dieser mit einer Frist von zwei Monaten zum Monatsende kündbar.
2) Das Recht zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt. Ein wichtiger Punkt ist insbesondere gegeben, wenn der Kunde sich mit seinen fälligen Zahlungen an MedienService C. Babl mehr als 30 Tage im Rückstand befindet.
§ 10 Schlussbestimmungen
1) Änderungen oder Ergänzungen zu unter diesen AGBs geschlossenen Verträgen bedürfen der Schriftform.
2) Für alle Streitigkeiten aus mit dem MedienService C. Babl abgeschlossenen Verträgen wird München als Gerichtsstand vereinbart
3) Sollten einzelne Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen unwirksam oder nichtig sein oder werden, so wird dadurch die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt.